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Thema: GNU Lizenz & Veröffentlichung

  1. #1
    5ky
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    Standard GNU Lizenz & Veröffentlichung

    Morgen,

    ich habe mal eine grundlegende Frage zur Joomla Lizenz, der GNU v2.1

    Wenn ich für mich oder einen Bekannten eine Komponente, Modul, Plugin oder Template entwickle, welches auf Joomla 1.5 basiert, MUSS ich dieses dann irgendwo z.B. hier zum Download für ALLE anbieten, also veröffentlichen?
    Oder habe ich da aus der Englischen/Deutschen Version der GNU was falsch verstanden?

    Wie sieht es aus, wenn ich diese Komponente als Beispiel "vermieten" möchte? z.B. erstell ich einen eigenen Shop (ähnlich VirtueMart) welchen ich ausschließlich auf meinem Server zum "vermieten" anbiete? Oder darf ich das so gar nicht, MUSS es veröffentlichen? In diesem Fall müsste ich ja auf meine Arbeit keine GNU Lizenz machen oder ist das Automatisch? Läufts auf dem eigenen System hab ich ja keine Problem mit Kopien und Änderungen genehmigen etc.

    Wenn ich z.B. ein Standalone System erstelle, eben z.B. einen Shop, sollte ich dann evtl. lieber von Vornherein z.B. auf Zend als Framework setzen?

    Hou mein Beitrag ist ziemlich "z.B."-Lastig. Sorry

    MfG
    5ky

  2. #2
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  3. #3
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    Wenn du keine GPL haben willst, darfst du kein Joomla! nutzen. Wenn du die GPL nutzen willst und nicht verstehst, musst du wohl einen Anwalt zu raten ziehen. Ansonsten kannst du gerne mal die Stelle zitieren, wo in der GPL steht, dass du Code immer veröffentlichen musst...

  4. #4
    5ky
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    Standard

    Hey,

    ich zitier hier einfach mal ein paar Passagen. Einen Anwalt bin ich gerade dran da es mich brennend intressiert.

    Code:
    Sie müssen sicherstellen, daß auch die Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können.
    Wie sollte das gehen, wenn ich vorhätte, die Komponente eben auf MEINEM Server zu "vermieten"?

    Code:
    $2 c
    Sie müssen dafür sorgen, daß das Werk als Ganzes Dritten unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
    Ich muss also dafür sorgen, dass das komplette Werk inkl. meinem Code Dritten zur Verfügung gestellt wird oder verstehe ich das falsch?

    Glaub dass hier und da noch derartiges stand.

    MfG
    5ky

  5. #5
    Hat hier eine Zweitwohnung Avatar von progandy
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    Standard

    Auf jeden Fall muss meiner Meinung nach jeder, der das Programm besitzt, Zugriff auf den Quellcode bekommen. (Das muss derjenige sicherstellen, der das Programm verteilt, wenn du es also nicht weitergibst, musst du auch den Quellcode nicht zur Verfügung stellen)
    [Das ist meine Interpretation und keine Rechtsberatung ]

    Wie das jetzt bei deinem speziellen Fall ist, solltets du besser einen Rechtsanwalt fragen, das ist nicht so einfach zu erkennen.
    Suche und FAQ helfen bei Problemen oft weiter!

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