Hi,

@GN2 netwerk

Zitat Zitat von GN2 netwerk Beitrag anzeigen
[...] solange berechtigte Kritik geäußert wird, ist das völlig legitim, darf halt nur nicht in Beleidigungen abrutschen oder unsachlich werden.
Genau das habe ich gemeint.

@Marcus77
Zitat Zitat von Marcus77
Vor allem was hat er gemacht ?

Es ist ja alles da !

Selbst die originalen Zugangsdaten, die es als ersters gilt zu vernichten, bzw zu ändern, bei Hackanzeichen
Nach einem Widerspruch zur Rechnung solltest Du Dir alle Maßnahmen, die getroffen wurden, schriftlich bestätigen lassen.
Je mehr Du in der Hand hast, umso besser.