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aber nicht, wenn der Ausschluss der Gewährleistung nach Abnahme und zusendung der Zugangsdaten lt. unseren AGB´s vom Kunden akzeptiert wurde. ?oder?
Geändert von Gladiator001 (08.02.2011 um 20:46 Uhr)
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Gehört zum Inventar
Wie gesagt, kläre das notfalls mit Deinem Anwalt. Das wäre hier eine Rechtsberatung welche in diesem Forum nicht zulässig ist und ich auch keinesfalls machen möchte.
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Gute Seele des Boards
Die Beantwortung dieser Frage hätte für Dich keinen Sinn, da sie nicht belastbar ist. Bitte wende Dich an einen Analt oder Frage in einem Rechtsforum nach.
Gruß keraM
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Sehe ich auch so. Das Ursprungsthema soll ja nicht aus den Augen verloren werden... Es ging hier um eine gehckte Joomla Seite...
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Gehört zum Inventar
Wie schon geschrieben: Seite vom Server nehmen (oder zumindest hinter einen Passwortschutz setzen), Logs analysieren und Flottes Liste abarbeiten
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