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Thema: Gästebuch - Jugendschuz

  1. #1
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    Standard Gästebuch - Jugendschuz

    Hallo,

    habe in meiner Homepage das Phoca Gästebuch eingebaut. Ein Bekannter hat mir jedoch dringend davon abgeraten, ein Gästebuch einzauben, zwecks des Jugendschutzes.
    Habe bereits gegoogelt aber nichts dazu gefunden.

    Wisst ihr hierzu vielleicht Näheres?

    Vielen Dank

  2. #2
    Kommt häufiger vorbei Avatar von dietmar930
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    Zitat Zitat von Mariellalein Beitrag anzeigen
    Ein Bekannter hat mir jedoch dringend davon abgeraten, ein Gästebuch einzauben, zwecks des Jugendschutzes.

    Und mit welcher Begründung, oder was ist denn der Hintergrund??
    schöne Grüsse aus der Eifel_ Dietmar
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  3. #3
    Verbringt hier viel Zeit Avatar von revido
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    mit jungendschutz und gästebuch,das habe ich noch nie hehört ??? ausser vielleicht unter dem aspekt du hast eine fsk 18 (erotik oder so) seite. ansonsten kannst du ja das gb so gestalten,das die beiträge erst freigeschaltet werden müssen....
    gruss revido
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  4. #4
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    Hallo,

    wir sind ein Betrieb aus der Metallbearbeitung. Der Bekannte meinte, wir sollen das Gästebuch herausnehmen, da wir ansonsten wg. Jugenschutz Schwierigkeiten bekommen.
    Einträge mit verbotenen Wörtern etc. würden wir ja sowieso löschen.

    Wisst ihr, wie man im phocagästebuch einstellen kann, dass Einträge erst nach der freigabe veröffentlicht werden?

  5. #5
    Kommt häufiger vorbei Avatar von dietmar930
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    Zitat Zitat von Mariellalein Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wir sind ein Betrieb aus der Metallbearbeitung. Der Bekannte meinte, wir sollen das Gästebuch herausnehmen, da wir ansonsten wg. Jugenschutz Schwierigkeiten bekommen.
    Einträge mit verbotenen Wörtern etc. würden wir ja sowieso löschen.

    Wisst ihr, wie man im phocagästebuch einstellen kann, dass Einträge erst nach der freigabe veröffentlicht werden?
    Naja, hab ja schon viel gehört
    Die Einstellungen findest Du im Phoca Gästebuch "Kontrollcenter" oben rechts Einstellungen, und dann "Nachricht prüfen" auf "ja" stellen
    schöne Grüsse aus der Eifel_ Dietmar
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  6. #6
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    HI!

    Ich gehe mal davon aus, dass der Jugendmediendienste-Staatsvertrag, kurz JMStV gemeint ist - und die Unsicherheit, die allenthalben zu finden ist.

    cu
    Volker
    lesenswert - nicht nur für Einsteiger: Joomla-FAQ
    mit dem Fahrrad in Pavenstädt

  7. #7
    Verbringt hier viel Zeit Avatar von revido
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    mich würde mal interssieren auf welche quellen sich dein bekannter so beruft??? andere frage, metallverarbeitung und jugendschutz..das ist bestimmt keine klassische seite wo man evtl. aufpassen müsste als webmaster... aber das mit dem vorher freischalten hatte ich ja eben schon geschrieben....
    gruss revido
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  8. #8
    Verbringt hier viel Zeit Avatar von revido
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    Zitat Zitat von Pavenstaedter Beitrag anzeigen
    HI!

    Ich gehe mal davon aus, dass der Jugendmediendienste-Staatsvertrag, kurz JMStV gemeint ist - und die Unsicherheit, die allenthalben zu finden ist.

    cu
    Volker
    der gilt aber nur für :


    Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) in der Fassung vom 01.07.2002
    I. Abschnitt
    Allgemeines

    § 1 Zweck des Staatsvertrages
    Zweck des Staatsvertrages ist, in allen Ländern einheitliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der im folgenden geregelten elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste zu schaffen.

    § 2 Geltungsbereich
    (1) Dieser Staatsvertrag gilt für das Angebot und die Nutzung von an die Allgemeinheit gerichteten Informations- und Kommunikationsdiensten (Mediendienste) in Text, Ton oder Bild, die unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters verbreitet werden. Die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages bleiben unberührt. Ferner bleiben die Bestimmungen des Teledienstegesetzes in der in einem Bundesgesetz erstmalig beschlossenen Fassung, die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sowie der Bereich der Besteuerung unberührt. Ferner bleiben die Bestimmungen des Teledienstegesetzes in der in einem Bundesgesetz erstmalig beschlossenen Fassung, die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sowie der Bereich der Besteuerung unberührt.

    (2) Mediendienste im Sinne von Absatz 1 sind insbesondere

    1. Verteildienste in Form von direkten Angeboten an die Öffentlichkeit für den Absatz von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, gegen Entgelt (Teleshopping),

    2. Verteildienste, in denen Messergebnisse und Datenermittlungen in Text oder Bild mit oder ohne Begleitton verbreitet werden,

    3. Verteildienste in Form von Fernsehtext, Radiotext und vergleichbaren Textdiensten,

    4. Abrufdienste, bei denen Text-, Ton- oder Bilddarbietungen auf Anforderung aus elektronischen Speichern zur Nutzung übermittelt werden, mit Ausnahme von solchen Diensten, bei denen der individuelle Leistungsaustausch oder die reine Übermittlung von Daten im Vordergrund steht, ferner von Telespielen.

    (3) Dieser Staatsvertrag schafft weder Regelungen im Bereich des internationalen Privatrechts noch befasst er sich mit der Zuständigkeit der Gerichte.

    das hat doch nix mit metallverarbeitung zu tun, eher mit jamba usw..
    gruss revido
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  9. #9
    Moderator Avatar von Orpheus2510
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    Gemeint ist wohl eher der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der aufgrund diverser Rechtsunsicherheiten zu Mißbrauch (= Abmahnungen) geradezu einlädt.
    Gruß, Orpheus2510
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  10. #10
    Gute Seele des Boards Avatar von keraM
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    Andrere Frage: Was verspricht sich eine Firma von einem Gästebuch auf ihrer Homepage?
    Guck Dir mal die Seiten anderer seriöser Firmen an, ob es dort Gästebücher gibt.
    Gruß keraM
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