Wahrscheinlich wissen es die Schweizer hier bereits - aber falls nicht - hier einmal der Artikel, über den ich gerade quasi gestolpert bin:
Ganzer Text:In der Schweiz gilt bisher – anders als z.B. in Deutschland – keine ausdrückliche Impressumspflicht für Websites. Einzig Zeitungen und Zeitschriften sind gemäss Art. 322 Strafgesetzbuch verpflichtet ein Impressum zu führen. Auf den 1. April 2012 tritt nun das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Dieses führt nebst anderen neuen Pflichten auch eine Impressumspflicht für kommerzielle Websites ein.
http://nilsgueggi.com/2011/11/12/sch...elle-websites/


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