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Thema: BITV neue Verordnung freigegeben

  1. #1
    Wohnt hier Avatar von oldlady
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    Standard BITV neue Verordnung freigegeben

    Morgen tritt "die barrierefreie Informationstechnikverordnung vom 12. September (Verordnung zurSchaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz) in Kraft.
    http://www.gesetzesportal.de/jportal...bl111s1843.pdf

    Wer für Behörden oder Gemeinden oder andere Einrichtungen arbeitet, sollte sie kennen.
    Geändert von oldlady (21.09.2011 um 16:05 Uhr)
    Grüße, Christiane
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  3. #2
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    Standard

    Na, das hier wird ja interessant

    sind gemäß Anlage 2 folgende Erläuterungen
    in Deutscher Gebärdensprache und in
    Leichter Sprache
    bereitzustellen:
    Also, alle ransetzen und sich mit Mehrsprachigkeit beschäftigen

  4. #3
    Wohnt hier Avatar von oldlady
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    Die leichte Sprache geht ja noch (ist aber gar nicht so leicht) - aber hast du dich mal in Gebärdensprache versucht? Besonders auf Webseiten, wo nach jeder Text-Änderung ein neues Video gedreht werden müsste? Bei einem Versuch mit einer automatischen übersetzung mittels Avatar haben die Gebärdensprachler unter dem Tisch gelegen vor Lachen.
    Grüße, Christiane
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  5. #4
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    Standard

    Ne, in Gebärdensprache hab ich mich noch nicht versucht, werd ich aber wohl sehr bald mal tun müssen. Wieder ein Part mehr, mit dem ich die Luschen der ortsansässigen Konkurrenz in die Tasche stecken kann. Einer von denen arbeitet noch immer mit Frames und MS Frontpage 4

  6. #5
    Gute Seele des Boards Avatar von keraM
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    Zitat Zitat von oldlady Beitrag anzeigen
    Wer für Behörden oder Gemeinden oder andere Einrichtungen arbeitet, sollte sie kennen.
    Kennen sollte man die BITV 2.0. Man sollte sie aber auch genau gelesen und verstanden haben.

    § 3 (2) Satz 1 der BITV 2.0 sagt: "Auf der Startseite des Internet- oder Intranetangebotes ... einer Behörde im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes sind ..."

    Besagter § 7 Abs. 1 Satz 1 des BGG sagt: "Die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen ..."

    Also DuE der Bundesverwaltung, bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten, Stiftungen haben Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereit zu stellen.
    Für eine kommunale Behörde, Gemeinde, etc. kann man das machen, muß man jedoch nicht nach dieser Verordnung.
    Gruß keraM
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  7. #6
    Wohnt hier Avatar von oldlady
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    Ich möchte das nochmal ausgraben. Ich gehe die Sache jetzt mal von einer anderen Seite an und erzähle nicht Webdesignern was über Behinderte sondern den Behinderten was über Webdesign. Es ist nicht so leicht wie man denken würde, meine Zielgruppe sind Leute, die meist älter sind und nicht einmal den Grundwortschatz des Web beherrschen. Hier ist also wirklich "einfache Sprache" angesagt.
    Mein Ziel ist es, den Leuten zu zeigen dass sie sich wehren können, indem sie sich beim Betreiber der Seite beschweren
    Dazu gebe ich ihnen etwas Munition in Form von Informationen, so dass sie die Probleme konkret beschreiben können. Man kann sich nicht beschweren über etwas, was man nicht benennen kann.
    Wer Interesse hat (oder gar einen Beitrag beisteuern will?) hier ist der erste Teil

    EDIT: Und hier der zweite Streich
    Geändert von oldlady (27.11.2011 um 16:26 Uhr)
    Grüße, Christiane
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  8. #7
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    Hallo Christiane,

    hjab Dir hier einen, wenn auch englischen, Link, warum man 16px als Fontgröße verwenden sollte

    http://www.smashingmagazine.com/2011...ostly-mistake/

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