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Thema: Google Analytics und der Datenschutz

  1. #1
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    Standard Google Analytics und der Datenschutz

    Da viele von uns bestimmt Google Analytics benutzen, wird euch diese aktuelle Neuerung interessieren. Zunächst das gute: Die Datenschützer haben eine Einigung mit Google gefunden. Jetzt das schlechte, die Einigung: Wer Google Analytics Datenschutzkonformbetreiben will, muss einen 15-seitigen Vertrag ausdrucken und an Google schicken; ebenfalls müssen alle bisher gesammelten Daten gelöscht werden. Und der Code muss verändert werden. Tja, eine typisch deutsche Lösung. Quelle: e-recht24

  2. #2
    Hat hier eine Zweitwohnung Avatar von Joe Sixpack
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    Gott sei Dank kümmert mich das deutsche Recht einen feuchten Kehricht. Die sind ja bescheuert. icon_spinner.gif

  3. #3
    Hat hier eine Zweitwohnung Avatar von Peguschwein
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    ist doch so schön in der Schweiz !!
    Joomla 2.5.4 + VM 2.0.6
    Joomla / two / three / four / five /

    Problem [GELÖST?]

  4. #4
    Hat hier eine Zweitwohnung Avatar von Some1new
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    Totaler Irrsinn. Schlimm das diese Herrscharen von beamteten Recht***perten (EDIT: ich lass das so stehen, jaja es gibt schon tolle Wortkontrollen für Foren) jahrelang nix vom Internet verstehen und mal innovatives produzieren können.
    Wir leben in einem digitalen Zeitalter und nun sollen zigtausend Webseitenbetreiber je 15 Seiten ausdrucken, an Google schicken und dann noch in irgendwelchen Codes rumfrickeln. Natürlich auch die Datenschutzbestimmungen anpassen, alte Google Analytics Accounts löschen, neue erstellen etc.

    Ein Hoch auf die deutsche Gründlichkeit.

    Gruß
    Some1new
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    SUCHEN ist keine Stadt in Deutschland, sondern eine TOLLE Funktion in diesem Forum.
    Fahren Sie mich irgendwohin, ich werde überall gebraucht, denn "Es iss ja, wie´s iss!".
    Woher kommt mein Nickname? - some1new by escobar

  5. #5
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    Mal ganz naiv gefragt, bevor jetzt alle anfangen Ausdrucke in zigfacher Ausführung an Google zu schicken: In wie weit hat ein Prof. Dr. Johannes Caspar in irgend einer Form rechtliche Relevanz? Freut mich für ihn, dass er nun mit Google kuschelt und sie sich geeinigt hat, aber wie soll mich seine Einigung vor irgendwelchen Abmahner schützen, wenns vor Gericht geht? Oder habe ich irgendwo das gerichtliche Urteil bzw. irgend etwas anderes übersehen? Die Seite selbst sieht mir ja irgendwie nach Einzelkämpfer aus.
    lg Måria

  6. #6
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    Meint ihr nicht, dass eine Erweiterung der Datenschutzerklärung auf der Website um einen Absatz zu Google Analytics ausreicht um konform zu arbeiten? Es gibt auch rechtliche Webseiten, oder solche die so aussehen, die vorgefertigte Formulierungen dafür anbieten. (Nutzen-Aufwand-Verhältnis)

  7. #7
    Wohnt hier Avatar von Lintzy
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    Das war bereits hier Thema und das mit dem 15-Seitigem Vertrag steht in dem PDF, das KeraM verlinkt hatte.

    Einen ähnlichen Vertrag musste man bislang doch auch über sich ergehen lassen und diesem online zustimmen, bevor man ein GA-Konto errichtet hatte. Zumindest von der Länge her identisch, inhaltlich nun den Anforderungen der Datenschutzbehörde (DSB) angepasst.

    Einziger Unterschied: Statt "ich stimme den AGB und Nutzungsbedingungen von Google zu" anzuklicken, muss man es nun ausdrucken und mitsamt frankiertem Rückumschlag! an Google senden. Dabei gilt es zu beachten, dass der Vertrag nur gültig wird, wenn keinerlei Änderungen dieser, so wie er ist - also unverändert, unterschrieben übermittelt wird. Also entpuppen sich darin enthaltene einschränkende Klauseln als pure Floskeln:

    "7. WERBUNG
    Sofern Sie Google schriftlich nichts Abweichendes mitteilen, räumen Sie Google und seinen verbundenen Unternehmen das beschränkte Nutzungsrecht zur Nutzung Ihrer Firmen- und Unternehmensbezeichnungen, Marken, Servicemarken, Logos, Domain-Namen und sonstigen unterscheidungskräftigen Kennzeichen (gleichgültig ob registriert oder nicht) (im Folgenden zusammenfassend „Kennzeichen“) in Präsentationen, Marketingmaterialien, Kundenlisten und Finanzberichten ein."

    Zu dem ganzen Spektakel:

    Edit: Revidiert, s. hier
    1. Mit welchem Recht hebt die DSB die rechtliche Gültigkeit der Online-Zustimmung zu Verträgen auf? Macht das jetzt Schule und wir müssen demnächst jeden online abgeschlossenen Vertrag ausdrucken und mit Rückumschlag verschicken? Onlineverträge werden abgeschlossen bei jeder Online-Bestellung = Amazon, Neckermann, Ebay, Telekom, bei jedem Einrichten eines Kundenkontos = Foren, Accounts auf jeglichen Websites, etc bei Level Agreements (Downloads) "mit dem Download erkennen Sie .. bla bla - usw. usf. Ich halte das für einen Irrwitz! Mich wundert es auch, dass Google sich darauf eingelassen hat - wahrscheinlich kommt das dicke Ende noch und Google mahnt demnächst erst einmal kräftig die Konkurrenten ab, dass diese sich ihr Like-Plugin usw. ausgedruckt und schriftlich absegnen lassen müssen - ein Rattenschwanz ohne Ende.


    2. "Haben Sie schon bisher Google Analytics in Ihre Webseiten eingebunden, ist davon auszugehen, dass dabei Daten unrechtmäßig erhoben wurden." Ist es nicht! Auf meiner Website wurde von Anfang an die Anonymisierung IP-Masking (Verschleiern der letzten IP-Ziffern) eingesetzt und der entsprechende Hinweis in der DS-Erklärung ist seither vorhanden. Edit: Hm, wahrscheinlich stimmt das doch, da kein schriftlicher Auftrag erteilt wurde? Ist auf jeden Fall nicht abwägig!

    3. Wer stattdessen PIWIK einsetzt, sollte diese (bislang noch) "Empfehlungen" der DSB zum rechtlich einigermaßen unbedenklichen Umgang damit lesen. Auch hier wird IP-Masking von der DSB gefordert!
    Geändert von Lintzy (25.09.2011 um 14:28 Uhr)

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  8. #8
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    Dass die IP-Adresen verkürzt werden müssen, ist nicht wirklich überraschend. Das die Datenschutzerklärung angepasst werden muss war auch klar. Das man den komischen Vertrag nicht online abschliessen kann und Google keine Möglichkeit gibt die bisherigen Daten mit einem Klick zu löschen ist aber dämlich.

  9. #9
    Wohnt hier Avatar von Lintzy
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    Zitat Zitat von Lintzy Beitrag anzeigen
    1. Mit welchem Recht hebt die DSB die rechtliche Gültigkeit der Online-Zustimmung zu Verträgen auf? Macht das jetzt Schule und wir müssen demnächst jeden online abgeschlossenen Vertrag ausdrucken und mit Rückumschlag verschicken? Onlineverträge werden abgeschlossen bei jeder Online-Bestellung = Amazon, Neckermann, Ebay, Telekom, bei jedem Einrichten eines Kundenkontos = Foren, Accounts auf jeglichen Websites, etc bei Level Agreements (Downloads) "mit dem Download erkennen Sie .. bla bla - usw. usf. Ich halte das für einen Irrwitz! Mich wundert es auch, dass Google sich darauf eingelassen hat - wahrscheinlich kommt das dicke Ende noch und Google mahnt demnächst erst einmal kräftig die Konkurrenten ab, dass diese sich ihr Like-Plugin usw. ausgedruckt und schriftlich absegnen lassen müssen - ein Rattenschwanz ohne Ende.
    Ich muss mich selbst zitieren und diese Aussagen nach einiger Recherche-Arbeit revidieren.

    Mit welchem Recht? Dieses Recht bezieht die DSB aus dem Bundesdatenschutzgesetz, §11 (2):

    § 11
    Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag

    (1) Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch andere Stellen erhoben, verarbeitet oder genutzt, ist der Auftraggeber für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich. Die in den §§ 6, 7 und 8 genannten Rechte sind ihm gegenüber geltend zu machen.

    (2) Der Auftragnehmer ist unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen
    sorgfältig auszuwählen. Der Auftrag ist schriftlich zu erteilen, wobei insbesondere im Einzelnen festzulegen sind: ....
    Nun war für mich die nächste Frage: "Was genau ist ein schriftlicher Auftrag". Online ist doch auch etwas "schriftliches"? Letzteres ist jedoch Textform. Der schriftliche Auftrag ist "Schriftform"

    Das obige und nachfolgende beruht auf meiner persönlichen Interpretation und zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt, soll heißen, ich bin keine jurstisch bewanderte Person und absolute Laiin!

    Dennoch habe ich eine Meinung dazu: Google weist auf seiner Website auf die neuen Nutzungsbedingungen zu GA hin, klickt man drauf, wird der 15-seitige Vertrag geöffnet, mit dem konkreten Hinweis, diesen unterschrieben mit Rückumschlag an Google zu schicken. Macht man das nicht, hat der bisherige Vertrag (das bisherige GA-Konto) wohl keinerlei (rechtlichte) Gültigkeit mehr.

    Frage: Gibt es eigentlich einigermaßen untermauerte Studien über den Zusammenhang, das Zusammenspiel zwischen Google Analytics und dem Google Ranking? Fällt das Ranking nun in den Keller, wenn man GA ausschließt?

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  11. #10
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    Die spinnen, die Römer! Danke Lintzy für die Information!
    Grüße, Christiane
    Joomla braucht dich!

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