Was soll die Frage? Gute Frage, hätte ich letzte Woche auch noch gestellt.
Da ich derzeit mit Juristen korrespondiere, bzw. deren Rat und Hilfe bei der Absicherung einer Website einhole, wurde mir ein seltsamer Passus für das Impressum zu teil, den ich laut den Juristen einfügen könnte. Dieser besagt:
"Dass Linksetzungen auf die Website einer Zustimmung des Seitenbetreibers erfordern. Dasselbe gibt, wenn die Website verändert wurde, dann muss diese Zustimmung erneut eingeholt werden."
Dies hat mich natürlich direkt veranlasst, laut zu lachen und auf das damalige Urteil vom Bundesgerichtshof (Holtzbrinck - einfach danach und nach Deep Links googlen) zu verweisen, nach dem sogar Deep Links erlaubt sind.
Der Passus wurde durch die Juristen erneut dahingehend unter die Lupe genommen und tatsächlich, sie vertreten immer noch diese Auffassung.
Begründung: Es wird davon ausgegangen, dass Websitebetreiber generell mit der Verlinkung einverstanden sind. Widerspricht jedoch ein Websitebetreiber dieser Verlinkung (z.B. im Impressum), wäre dies nach Auffassung der Juristen von rechtlicher Relevanz. Es gäbe zwar noch kein Gerichtsurteil und schon gar kein wegweisendes, aber ...
Bitte fangt jetzt keine Diskussion mit beratendem rechtlichen Charakter an, dann ist der thread direkt zu!
Schreibt einfach eure Meinung, aber ohne Juristerei im Hintergrund. Ich wollte euch einfach mal darauf hinweisen. Für mich war das komplett neu und klingt für mich, als könne man das WWW damit direkt auch begraben.
Das Web lebt von Verlinkungen. Ich sag nur noch "armes Deutschland - von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare"


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