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Thema: Wer schaut ins Impressum, bevor er einen Link auf eine Seite setzt?

  1. #1
    Wohnt hier Avatar von Lintzy
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    Standard Wer schaut ins Impressum, bevor er einen Link auf eine Seite setzt?

    Was soll die Frage? Gute Frage, hätte ich letzte Woche auch noch gestellt.

    Da ich derzeit mit Juristen korrespondiere, bzw. deren Rat und Hilfe bei der Absicherung einer Website einhole, wurde mir ein seltsamer Passus für das Impressum zu teil, den ich laut den Juristen einfügen könnte. Dieser besagt:

    "Dass Linksetzungen auf die Website einer Zustimmung des Seitenbetreibers erfordern. Dasselbe gibt, wenn die Website verändert wurde, dann muss diese Zustimmung erneut eingeholt werden."

    Dies hat mich natürlich direkt veranlasst, laut zu lachen und auf das damalige Urteil vom Bundesgerichtshof (Holtzbrinck - einfach danach und nach Deep Links googlen) zu verweisen, nach dem sogar Deep Links erlaubt sind.

    Der Passus wurde durch die Juristen erneut dahingehend unter die Lupe genommen und tatsächlich, sie vertreten immer noch diese Auffassung.

    Begründung: Es wird davon ausgegangen, dass Websitebetreiber generell mit der Verlinkung einverstanden sind. Widerspricht jedoch ein Websitebetreiber dieser Verlinkung (z.B. im Impressum), wäre dies nach Auffassung der Juristen von rechtlicher Relevanz. Es gäbe zwar noch kein Gerichtsurteil und schon gar kein wegweisendes, aber ...


    Bitte fangt jetzt keine Diskussion mit beratendem rechtlichen Charakter an, dann ist der thread direkt zu!

    Schreibt einfach eure Meinung, aber ohne Juristerei im Hintergrund. Ich wollte euch einfach mal darauf hinweisen. Für mich war das komplett neu und klingt für mich, als könne man das WWW damit direkt auch begraben.

    Das Web lebt von Verlinkungen. Ich sag nur noch "armes Deutschland - von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare"

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  2. #2
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    Standard

    Ich übertrage die Aussage mal auf andere Bereiche des täglichen Lebens: Der Schulze könnte mir verbieten, jemandem den Weg zu seinem Haus zu beschreiben, wenn ich auf der Straße danach gefragt werde? Der Meier könnte mir verbieten, zu verraten, daß er hinten in der Ecke am Tisch sitzt, wenn einer in die Kneipe kommt und mich fragt, ob ich dort den Meier gesehen habe?

    Hier geht es nicht darum, daß man sowas als Bitte formuliert und sich der Gegenüber aus reiner Höflichkeit freiwillig daran hält. Hier geht es um den knallharten, gerichtlich durchsetzbaren (und nach einer erfolgreichen Durchsetzung auch strafbewehrten) Rechtsanspruch. Sorry, schon allein den Gedanken halte ich für albern.
    Danke?

    Keine Macht den Facebutts!
    "Dinner for one ist jeden Tag" oder "Und täglich grüßt das Murmeltier"

  3. Erhielt Danksagungen von:


  4. #3
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    Ich halte das für genauso albern, auch schon alleine den Gedanken daran.

    Aber es ist leider kein Scherz :(

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  5. #4
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    Die lieben Leuts sind einfach nicht ausgelastet und suchen ... suchen und suchen ... das ist wirklich schlimm.

    Die sollten zu körperlicher Arbeit herangezogen werden ... dann wird der Kopf mal freigepustet ... P.S. Bewerbungen zum buddeln werden gern angenommen ... Morgen können sich, NICHT ausgelastete Juristen und Co. gern in Hildesheim einfinden ... ich besorg auch lecker Backwaren, sofern die Bäckerei nicht zufällig was falsches im Impressum stehen hat

    edit: für ronny ... wenn ich so darüber nachdenke ... mmhhh ... lecker Waren aus dem Bach is auch was schönes
    Geändert von sir.smily (26.08.2011 um 10:54 Uhr) Grund: edit

  6. #5
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    Zitat Zitat von sir.smily Beitrag anzeigen
    lecker Bachwaren
    sind das Fische ? vielleicht Forellen

    sorry musste sein

    gruss ronny

  7. #6
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    Zitat Zitat von ronny7362 Beitrag anzeigen
    sind das Fische ? vielleicht Forellen
    Zu Juristen und Co passt eher das Neunauge
    Geändert von Helrunar (26.08.2011 um 10:41 Uhr)

  8. #7
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    Vielleicht sind die Bachwaren auch Klassiker


    Je mehr ich drüber nachdenke, um so absurder wird das Ganze. Das fatale daran ist ja, dass die eine echt große (gewerbliche) Klientel haben und diesen Passus standardmäßig für das Impressum vorschlagen, den man "natürlich auch streichen kann".

    Google kann man bei Streetview verbieten, das Haus (auch wenn man nur Mieter desselben ist) abzulichten/veröffentlichen. In der Regel hätte man dazu als Mieter keine rechtliche Handhabe bei einer Veröffentlichung eines Fotos des Hauses durch irgendwen geknipst und publiziert.

    Nun könnte man auch hingehen und Kartenmaterial-/Stadtplan-Herstellern untersagen, die Hausnummer abzudrucken usw. usf. - das wäre eine weitere Variante, den Passus des Impressums auf andere Bereich zu übertragen. Die Rechtsauslegung wird immer sonderbarer.
    Geändert von Lintzy (26.08.2011 um 12:24 Uhr)

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  9. #8
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    das ist die wohl ziemlich typisch deutsche Absicherungssucht, die manchmal ins Groteske gehen kann
    Kein Support über PM; Ignoriermodus aktiv bei "dringend", "schnell", "eilt", denn: Zeit ist relativ

  10. #9
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    Zitat Zitat von Lintzy Beitrag anzeigen
    Es gäbe zwar noch kein Gerichtsurteil und schon gar kein wegweisendes, aber ...
    Hi,

    genau das ist die für mich wesentliche Aussage! Solange es weder eine gesetzliche noch eine höchstrichterliche Regelung dazu gibt, mache ich mir wegen der bloßen Meinung (und mehr ist es bisher nicht!) einzelner Juristen keine Sorgen.

    Gruß

    Uwe
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    ...und setz mich auf mein achtel Lorbeerblatt und mache was ich will.

  11. #10
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    Zitat Zitat von Lintzy Beitrag anzeigen
    Streetview kann man verbieten, das Haus (auch wenn man nur Mieter desselben ist) abzulichten/veröffentlichen - obwohl man das als Mieter bei einer Veröffentlichung eines Fotos des Hauses (durch irgendwen geknipst und publiziert) in der Regel keine rechtliche Handhabe hätte.
    Streeview ist eine andere Baustelle, weil da gleich mehrere rechtlich gesicherte Sonderregeln greifen. Zum einen ist es zwar richtig, daß man an sich jedes Gebäude von öffentlichem Grund aus fotografieren darf, aber diese Erlaubnis bezieht eben keine Hilfsmittel ein. Man darf sich auf die Zehenspitzen stellen und mit gestrecktem Arm fotografieren, aber man darf nicht auf einen Stuhl oder eine Leiter steigen. Genau so ein Hilfsmittel verwendet Streetview aber, und die Perspektive ist eben keine, die jeder auch zu Fuß erreichen könnte.

    Zum anderen halte ich es für zweifelhaft, daß die normale Panoramafreiheit noch greift, wenn die Bilder als Teil eines möglichst vollständigen Profils verwendet werden, also zusätzlich die exakte Adresse und alle öffentlich ablesbaren Namen genannt werden, die Autos, die vor dem Haus parken, ebenfalls abgelichtet werden und womöglich noch die Zeiten genannt werden, zu denen in den einzelnen Wohnungen abends die Lichter an- und ausgehen.

    Nun könnte man auch hingehen und Kartenmaterial-/Stadtplan-Herstellern untersagen, die Hausnummer abzudrucken usw. usf. - das wäre eine weitere Variante den Passus auf andere Bereich zu übertragen. Die Rechtsauslegung wird immer sonderbarer.
    Eigentlich wird sie nicht sonderbarer, sondern berücksichtigt die technische Entwicklung und die Möglichkeiten zur Datenverknüpfung und Profilerstellung. Noch vor wenigen Jahren waren die heutigen Möglichkeiten zur Datenverknüpfung und Profilerstellung völlig undenkbar. Kein Rechner der Welt hätte die anfallenden Daten in adäquater Zeit verarbeiten können.

    Inzwischen sind wir aber so weit, daß nicht nur fertig aufbereitete Daten in Echtzeit verarbeitet werden können, sondern auch Rohdaten wie Gesichter und Nummernschilder von Überwachungskameras. Unseren Staat und seine Organe können wir nur mit demokratischen Mitteln daran hindern, solche Komplettprofile zu erstellen, für Privatunternehmen gibt es die rechtliche Bremse. Kein gewinnorientiertes Unternehmen der Welt verdient beim Sammeln und Auswerten persönlicher Daten auch nur den kleinsten Vertrauensvorschuß.

    Bei Websites sehe ich es aber ähnlich wie bei der Panoramafreiheit: Was ohne Hilfsmittel (außer den sowieso benötigten wie Rechner, Browser, Webzugang usw. natürlich) öffentlich sichtbar ist, kann nicht durch individuellen Widerspruch unterdrückt werden, so wie du mich auch nicht daran hindern kannst, dein Haus von außen zu fotografieren und das Bild ins Web zu stellen. Dieser Anspruch greift erst, wenn ich das Bild in einen Kontext setze, der in deine Privatsphäre eingreift.
    Geändert von Joomla-Hilfe (26.08.2011 um 13:23 Uhr) Grund: Wort vergessen
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