der Heise-Verlag hat in einem Rechtsstreit mit der Musikindustrie einen Erfolg verbuchen können. Die Musikindustrie hat in ihrer Klage gegen den Verlag versucht Links, wie in diesem Fall zu einem illegalen Kopierprogramm, dass Kopierschutzmechanismen aushebelt zu unterbinden. Das BGH war der Auffassung das Links in diesem Fall unter die Meinungsfreiheit fallen. Verwies aber auch darauf das Links solcher Art nicht der beschaffung von illegaler Software dienen sondern nur zur Vervollständigung und Belegung des Berichtes zu sehen sein darf.
Urteil: (Az. I ZR 191/08)
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/Lin....news10421.htm


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