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Thema: K2 komplett deutsch mit neutraler Anredeform

  1. #11
    Wohnt hier Avatar von j-worker
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    So Funktioniert also OpenSource. Ich bin wieder einmal schwer begeistert mit welcher Aroganz manche Menschen diese treten.

    Biete die Sprachfiles für kleines Geld doch zum DL an, wie wäre das als Alternative? Okay dann schreit wieder ne andere Lobby...

    Wenn ich mit alldem, was ich bis jetzt erstellt,übersetzt etc. habe, Geld machen wollen würde, wäre ich schon auf meiner Insel und würde im Geld baden. Ich bin manchmal sogar so frei und sage erwähnen musst mich nicht für das was getan habe. Wie oft hab ich Stunden gesessen und hab gemacht und mich stört es nicht ob ich da erwähnt werde oder nicht. Ich bin da nicht so geil drauf das jeder sehen muss von wem das kommt.

    Sry Lintzy aber wenn ich mir nun deine Sprachfiles nehme und diese bei mir zum Download anbiete kannst du schauen und nix aber auch gar nix dagegen tun.

    So genug Kopf geschüttelt...

  2. #12
    Wohnt hier Avatar von Lintzy
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    Es gibt immer noch das Recht am eigenen Werk, sonst dürftest du auch jedes Template oder jedes Modul etc, was von anderen verkauft wird, dir einfach aneignen.

    Über was zur Hölle regt ihr euch eigentlich so auf? Die Übersetzungen sind doch kostenlos für jeden, jeder kann sie einsetzen, ob privat oder kommerziell.

    Nur weil ich das Exklusivrecht für das Downloadangebot haben möchte, macht ihr hier ein Fass auf, unglaublich.

    Oder willst du mir etwa erzählen, dass alle OpenSourceler das aus reiner Menschenfreundlichkeit machen? Selbst Joomla.org hat eine Abspaltung, wo sie kommerzielles anbieten (kann ich gerne raussuchen), hier das Forum ist voll Werbebanner, guck dir das Kunena Forum an, da dasselbe (Banner) und auch die planen zusätzlich Geschäftsmodelle, es gibt bei Angora light und kostenpflichtige Produkte und das alles nur weil es auf OpenSource aufbaut. Wie viele Designer, Programmierer usw. verdienen durch Joomla ihr Geld?

    Und ich will noch nicht mal Kohle haben, also langsam könntet ihr mal wieder runterschalten, Junge,Junge...
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  3. #13
    War schon öfter hier Avatar von Banana Joe
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    @Lintzy
    Ich finde wir sollten Dich auf einem Scheiterhaufen verbrennen!

    Ne, war nur nen Scherz!

    Danke für deine Arbeit, die Sprachfiles funzen wunderbar und die Exclusivdownloadrechte seien dir gegönnt.

    Und wer sich selbst als "unanfechtbarer Joomlagott" tituliert sollte doch über die bedeutung des Wortes "wichtigtuerei" besser noch einmal nach denken.

    Bleibt lieber mal alle freundlich und verenkt euch nicht den Arm beim selbst auf die Schulter klopfen....

  4. #14
    Gehört zum Inventar Avatar von deejey
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    die "Titel" hat sich keiner selbst ausgesucht, die Forumssoftware generiert sie nach eigenen Regeln, also nuckel weiter an deinen Bananen
    Kein Support über PM; Ignoriermodus aktiv bei "dringend", "schnell", "eilt", denn: Zeit ist relativ

  5. #15
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    @Lintzy
    Es ist relativ egal ob du den Satz auf deine Homepage oder sonst irgendwohin schreibst, denn eine rechtliche Relevanz hat er nicht. Dein Produkt steht unter der GPL, womit du solche Einschränkungen nicht festlegen kannst. Rechtlich kannst du das nicht durchsetzen.
    Ex-Joomla! Core Developer

    Ich gebe keinen Individualsupport. Mails, PMs, etc. mit Supportanfragen werden ignoriert.

  6. #16
    Hat hier eine Zweitwohnung Avatar von Pest
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    Zitat Zitat von Hackwar Beitrag anzeigen
    @Lintzy
    Es ist relativ egal ob du den Satz auf deine Homepage oder sonst irgendwohin schreibst, denn eine rechtliche Relevanz hat er nicht. Dein Produkt steht unter der GPL, womit du solche Einschränkungen nicht festlegen kannst. Rechtlich kannst du das nicht durchsetzen.
    Wobei es kein Problem sein sollte diesen Wunsch zumindest innerhalb des kleinen Kreises sich gegenseitig bekannter Personen zu akzeptieren, ganz egal wie unsinnig oder nicht. Was aber nichts daran ändert das du Recht hast das man die GPL nicht einfach um eigene Zusätze erweitern kann.

    Gruß Jan
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  7. #17
    Wohnt hier Avatar von Lintzy
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    Also erstens ist die GPL nicht in allen Punkten auf das deutsche Recht anwendbar. Ich zitiere hier aber mal, was relevant ist

    Wenn Sie beispielsweise die Kopien eines solchen Programms verbreiten – kostenlos oder gegen Bezahlung – müssen Sie an die Empfänger dieselben Freiheiten weitergeben, die Sie selbst erhalten haben. Sie müssen sicherstellen, daß auch die Empfänger die Software im Quelltext erhalten bzw. den Quelltext erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
    Die Software im Quelltext! (Es wird bei meinen Downloads immer auf die Urheber und den Quelltext verwiesen) Nicht eigens veränderte Werke, Wäre dem so, dann dürfte überhaupt niemand seine eigenen Werke mehr für sich beanspruchen.

    §2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:
    1. Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.
    2. Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
    3. Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie leisten), und daß die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben).
    Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige Werke weitergeben.
    Ferner erwirbt ein Übersetzer Urheberrechte in Deutschland.

    Es geht mir schlicht und einfach darum, dass ich die Sachen kostenlos anbiete, andere sich aber wiederum daran bereichern. Sammeln alles, was man zum Download anbieten kann und ernten die Früchte anderer Leute Arbeit, indem sie ihre Website dann mit Bannern zupflastern.
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  8. #18
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    Ach Jungs,

    ich versteh hier gerade in keinster weise worum es eigentlich geht. Auch wenn es nicht rechtlich durchsetzbar ist, Lintzy nichts dagegen machen könnte or what ever...
    .. so kann man Ihren Wunsch doch respektieren und akzeptieren.

    Zumal Lintzy z.B. auf meine Anfrage zur Verwendung Ihrer Sprachfiles für meinen Kunena-Klon ohne zu zögern Ja (solange sie mit im Paket integriert sind) gesagt hat und ich diese Sprachfiles, mit Hinweis auf ihre Herkunft und mit allen Copyrightvermerken, somit "offiziell" zum Download anbiete ! Ein kleines "darf ich" hat noch keinem einen Zacken aus der Krone gebrochen

  9. #19
    Wohnt hier Avatar von Lintzy
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    http://www.kanzlei-siepmann.de/linux-tag/vortrag-6.html

    Im Vorwort wird der Sinn und Zweck der GPL erläutert. Rechtswirksame Erklärungen sind im Vorwort nicht enthalten. Im nullten Abschnitt wird der Anwendungsbereich der GPL definiert und einige Begriffsdefinitionen vorgenommen. Rechtlich von Bedeutung ist die Aussage, daß die Ausführung des Programms nicht eingeschränkt (not restricted) und nicht von der GPL berührt wird (outside its scope). Dies ist etwas widersprüchlich, denn durch diese Formulierungen wird noch keine Nutzungserlaubnis erteilt. Genau dies ist aber wohl gemeint. Dabei ist zu berücksichtigen, daß im deutschen Urheberrecht schon das Kopieren eines Programms in den RAM ein urheberrechtlich bedeutsamer Vorgang ist, also vom Urheber erlaubt sein muß.
    Im ersten Abschnitt wird die Erlaubnis erteilt, unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms anzufertigen und zu verbreiten, wenn gewisse Bedingungen (Copyright-Vermerk, Haftungsausschluß) erfüllt werden. Diese Bedingungen müssen vom Lizenznehmer bei der Anfertigung von unveränderten Kopien erfüllt werden, da anderenfalls der Urheber rechtlich gegen den Lizenznehmer vorgehen kann. Für das Funktionieren des Programms darf mit Dritten ein entgeltlicher Garantievertrag abgeschlossen werden.
    Im zweiten Abschnitt wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Veränderungen des Programms vorgenommen und vervielfältigt und verbreitet werden dürfen. Zusätzlich zu den Bedingungen aus Abschnitt eins müssen noch drei weitere Bedingungen erfüllt sein: Ein auffälliger Vermerk muß angebracht werden, es dürfen keine Lizenzgebühren gefordert werden und die Bearbeitung muß bei interaktiver Ausführung einen Copyright-Vermerk enthalten. Die Möglichkeit, gegen Entgelt eine Garantie anzubieten, soll nicht beschnitten werden. Vielmehr wird gefordert, daß auch eine kostenlose Version erhältlich sein muß.
    Der dritte Abschnitt regelt die Verbreitung des Objectcodes. Wenn der Objectcode verbreitet wird, muß alternativ eine der drei Bedingungen erfüllt sein: der Quelltext muß dabei sein, oder ein drei Jahre lang gültiges schriftliches Angebot, den Quellcode zur Verfügung zu stellen, muß gegeben werden, oder eine solche Erklärung, die man selbst erhalten hat, muß weitergereicht werden. Für das Zurverfügungstellen des Quellcodes dürfen nur Kopierkosten berechnet werden. Die Versandkosten werden nicht erwähnt, so daß diese auch nicht berechnet werden dürfen.
    Der vierte Abschnitt enthält das Gebot, ein durch die GPL geschütztes Programm nur unter Beachtung der GPL zu verbreiten. Rechtlich gesehen ist dieser Abschnitt größtenteils überflüssig.
    Der fünfte Abschnitt enthält die Fiktion, daß durch eine Veränderung oder Verbreitung des Programms automatisch das Einverständnis zur GPL erklärt wird. Diese Fiktion hat im deutschen Recht keine Wirkung. Die Schutzrechte des Urhebers hängen nicht davon ab, ob die Lizenz anerkannt wird.
    Der sechste Abschnitt enthält wiederum eine Fiktion: Bei jeder Weitergabe erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz vom Urheber des Programms. Im deutschen Recht hat diese Fiktion keinen Sinn.
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  10. #20
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    Also, mir ist es relativ egal, was wer wie macht. Ich hab ja auch kein Interesse daran, diese Übersetzungsdateien bei mir zu hosten. Ich weise lediglich darauf hin, das der Satz keinerlei Funktion hat. Du beziehst dich übrigens zumindest im letzten Zitat auf einen Text, der mindestens 11 Jahre alt ist. In der Zwischenzeit wurden zwei neue Versionen der Lizenz rausgebracht und es hat einige Gerichtsverfahren wegen der GPL gegeben, bei der eben doch die Kläger Recht bekommen haben. Ich würde mich dementsprechend an deiner Stelle nicht auf die Aussage aus dem Dokument stützen. Auch das du Urheberrechte an den Übersetzungen hälst, ist eher fraglich. Dazu müsste das ganze eine gewisse Schöpfungsgrenze überschreiten, was bei den recht kurzen Textstücken wahrscheinlich nicht der Fall ist. Ich, als einer der Rechteinhaber des Originalprogramms, von dem sich das Programm, für welches du Übersetzungen geschrieben hast, ableitet, würde auch die Übersetzungen als abgeleiteten Bestandteil des Programms deklarieren.

    Wenn du das wirklich sicher haben willst, dann solltest du DRINGEND einen Anwalt aufsuchen und das testen lassen. Ich gehe allerdings zu 99,9% davon aus, das die GPL in Deutschland vollständig gilt, dein Produkt darunter fällt und die Schöpfungshöhe zur Erlangung des Urheberrechts in diesem Falle nicht erreicht ist.
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