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AGBs für Verbraucher und Unternehmer
Hallo,
mich würde interessieren, ob es zulässig ist zwei verschiedene AGBs auszuweisen, sprich einmal "AGBs für Unternehmer" und einmal "AGBs für Verbraucher". Der Inhalt kann (und muss) ja teilweise differenziert sein. Wäre dies generell zulässig oder muss eine AGB geschaffen werden, die wirklich alles mit einschließt?
laut diesem Artikel (siehe ganz unten), ist es ja genrell denkbar dies so zu handhaben, hat da einer von euch schon einen ähnlichen Gedanken gehabt?
http://www.agb-info.de/agbrecht/info...ternehmer.html
Gruß & Danke
Schmaddl
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War schon öfter hier
ich würde sagen, dass es deutliche unterschiede zw. agb's für unternehmen und verbrauchern gibt. es macht sinn diese zu trennen, da das gesetz zw. juristischer und natürlicher person unterscheidet. zusätzlich greift neben dem bgb auch noch das hgb, wenn unternehmen untereinander bspw. kaufverträge etc. abschließen. am beispiellink kannst du dich orientieren.
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